Der Teufel trägt den Namen „Zugangserschwerungsgesetz“. Ein Spezielgesetz also und nicht wie erst geplant eine Änderung des Telemediengesetzes — das ist nämlich nur für die formalen Inhalte eines Angebotes zuständig, hier geht es aber darum, den Transport zu verhindert. Dafür stehen die Provider gerade, die plötzlich Inhalte nicht bloß transportieren, sondern auch kontrollieren. Das ist ungefähr so, als ob die Post plötzlich nicht mehr für den bloßen Transport der Sendungen, sondern auch für deren inhaltliche Kontrolle zuständig ist — eigentlich kaum vorstellbar.
So unvorstellbar ungefähr wie die kleine Formalität, dass der Bund gar nicht die Gesetzgebungskompetenz für das Gesetz trägt, es stattdessen Ländersache ist. Das Gesetz trägt den Namen „ Zugangserschwerungsgesetz“ und nicht „Kinderpornografiezugangserschwerungsgesetz“. Nicht, dass letzterer zu lang wäre, gebräuchlich ist ohnehin nur die Abkürzung ZugErschwG, da wäre KiPoZugErschwG auch nicht weiter aufgefallen. Es wäre jedoch schwieriger gewesen, ein KiPoZugErschwG später auf andere kriminelle oder anstößige Inhalte auszudehnen. Überhaupt trifft „Erschwerung“ die Sache im Kern: verhindert wird hier überhaupt nichts. Weder der Zugriff von „versierten“ Benutzern, noch der Missbrauch von Kindern.
Aber darum geht’s ja längst nicht mehr.
Beide Parteien, SPD wie CDU haben sich dafür gefeiert, dass das sogenannte Subsidiaritätsprinzip eingebaut wurde:
„Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.”
Im Ausland wird das BKA abschätzen, ob eine Benachrichtigung des ausländischen Providers vom Erfolg gekrönt sein wird — und gegebenenfalls die Seite einfach auf die Liste klatschen. Aber auch im Inland bleibt der undefinierte „angemessene“ Zeitraum: ob es sich dabei um Stunden oder Tage handelt, wird gar nicht weiter ausgeführt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass bei Kinderpornografie in der Regel höchste Eile geboten sein wird…
Was fehlt? Eine Möglichkeit für zu Unrecht gesperrte Seiten, der Sperrliste wieder zu entkommen. Der Bereich wurde gänzlich außen vor gelassen, insbesondere bezüglich der nicht greifbaren Rufschädigung und eventueller Schadensersatzansprüche. Gegen den Provider kann nicht geklagt werden, das steht schon lange fest, denn der setzt auch nur um, was das BKA befiehlt. Und dort sind die Dienstwege bekanntlich lang. Es bleibt das „unabhängige Kontrollgremium“, dass die Seiten stichprobenartig kontrollieren soll. Ob das klappt?
Immerhin werden die Daten der Nutzer, die das Stoppschild sehen, nicht mehr in Echtzeit an das BKA übertragen — was freilich eine wöchentliche, gesammelte Übertragung nicht ausschließt.
Es bleibt wirklich spannend.