Der Begriff des „Klauens“, angewendet auf die Praktiken der verlagseigenen Sonntagszeitung war verkehrt. Der Verlag meint, ihm gehöre das Foto voll und ganz, darum dürfe er auch damit treiben, was er wolle. Er hat es schließlich mit 12,78 Euro bezahlt (ein Hungerlohn, mal so nebenbei!).
Sehe ich etwas anders. Naja. Auf der Homepage der Rendsburger Jugendspiele und Kulturtage hat eine Gestalt names „Webmaster“ ein paar Fotos von mir veröffentlicht. Er hat meinen Namen genannt und damit war die Sache für den Verlag gegessen: ich solle mich freuen, dass da jemand Werbung für mich macht. Die Fotos stammten aus dem Online-Angebot des Verlages und waren dank der Optimierung für den Zeitungsdruck am Computerbildschirm nur bedingt ansehnlich.
Ich habe leider nie rausbekommen, ob die Verwendung vom Verlag gestattet wurde oder nicht, denn man mag sich ja dort nicht weiter damit befassen. Eine Weile überlegte ich, ob ich mich beim Webmaster mal beschweren sollte, aber vermutlich ließe ich mich damit ohnehin nur auf einen kräftezehrenden Rechtsstreit ein. Denn wenn der Verlag meint, es seien seine Fotos, dann kann er damit walten wie er will — ich halte ja angeblich nicht mal das Urheberrecht.
Obwohl es sicher interessant wäre, ob eine solche Argumentation vor Gericht standhält.