Die DAK hat sich schnell mit unserem Anliegen befasst und mich eben telefonisch über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt, soweit das positive, jetzt der Rest: der Kram wird nicht bezahlt, weil ich nämlich über 18 Jahre alt bin. Für Volljährige gibt’s nunmal keine Zahnkorrektur, außer wenn die Zähne nach einem unverschuldeten Unfall schief stehen; wenn [...]

