Das mit dem Hagel ist für den Radfahrer eine dumme Sache, denn er brennt mitunter im Auge. Für den Autofahrer ist das aber noch lästiger, denn er muss die Scheiben freiwischen. Das ist jemandem, der Auto fährt, offenbar nicht zuzumuten.
Und nun fuhr ich vorhin auf dem benutzungspflichtigen Radweg und weiter hinten machte jemand trotz des beachtlichen Verkehrs auf der Fahrbahn Anstalten auszuparken — allerdings im Blindflug, denn alle Scheiben, die ihm bei diesem Manöver geholfen hätten, waren mit einem undefinierbaren weißen Matsch verklebt und von innen auch noch kräftig beschlagen. Den Kraftfahrzeugverkehr nahm der Fahrer wohl nur anhand der Scheinwerfer war und wartete ich brav, bis der Fahrer seinen Ausparkvorgang denn endlich beendet hatte. Dann bremste er plötzlich mit krachenden Reifen, wie man eben bremst, wenn man plötzlich den Radfahrer entdeckt, den man bis zum letzten Moment übersehen hatte. Huch, dachte ich, na gut, dann soll ich wohl fahren und ich fuhr und schwupps, setzte der Wagen wieder ein Stück rückwärts, was ich mit einem Schlag auf die Heckscheibe quittierte. Wieder kam der Wagen mit krachenden Reifen zum Stehen und im selben Moment stand auch der Fahrer in der geöffneten Fahrertür und brüllte fassungslos herum, was mir denn einfiele, seinen Wagen anzufassen.
Mmh, sagte ich, ich habe den Wagen gar nicht so richtig angefasst, aber der hätte mich beinahe angefasst und das ganz kräftig, aber ich kam nicht so richtig zu Wort, denn der Autofahrer belehrte mich, dass ich beim Fahrradfahren die Augen aufhalten solle. Oh, sagte ich beschämt, daran hatte ich nicht gedacht und ich fragte nach, ob das mit den offenen Augen denn auch für ihn gelte, denn ich könne mir nicht vorstellen, dass das angesichts der zugelaufenen Scheiben so recht funktionieren könne. Nicht frech werden solle ich, sagte er, er würde sonst sofort die Polizei rufen!
Auf diesen Deal mit der Polizei müsste ich mich eigentlich mal einlassen, da hätte ich gleich § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung in den Ring geworfen:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Aber wenn ein Gespräch schon so unkonstruktiv beginnt, ist ja durchaus die Möglichkeit gegeben, zwischendurch mal mächtig aufs Maul zu bekommen.
