Ich hätte ja nicht mit einer Antwort gerechnet, allerdings schon gar nicht mit so einer langen, in der so wenig drinsteht:
Sehr geehrter Herr Hübner,
vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail.
Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der acht großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren geeinigt. Um zügig zu einer Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet zu gelangen, soll die Sperrung zunächst auf der Grundlage von verbindlichen Vereinbarungen zwischen den Internetanbietern und dem Bundeskriminalamt (BKA) erfolgen, bevor in einem zweiten Schritt – in einem deutlich zeitaufwändigeren Verfahren – eine spezielle gesetzliche Regelung geschaffen wird.
Seit dem 23. Januar 2009 tagt unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie Senioren Frauen und Jugend eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesinnenministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der acht großen deutschen Internetprovider sowie den Verbänden BITKOM, eco und FSM. Ziel und Auftrag der Arbeitsgruppe ist es zunächst, einen Vertragsentwurf zwischen dem Bundeskriminalamt und den Zugangsprovidern über die Zusammenarbeit bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten im Internet zu erarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Das wusste ich auch schon vorher. Meine Frage beantwortet es allerdings nicht.